Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

cv Tennisschule

Chiemgaustr. 201

81549 München

 

http://www.cv-tennisschule.de/

 

Geltungsbereich

 

Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen regeln das Trainingsangebot und die Durchführung von Trainingsstunden, sowie andere Dienstleistungen der cv Tennisschule.

 

Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen zum Zeitpunkt der Anmeldung sind nur wirksam, wenn sie im Anmeldeformular selbst vereinbart werden.

 

Freie Mitarbeiter des Auftragsnehmers sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen.

 

Angebote und Preise

 

Die Angebote der cv Tennisschule sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Anmeldung oder durch Ausführung der Dienstleistung der cv Tennisschule zustande.

 

Die Preise werden saisonal in einer gesonderten Tabelle auf der oben genannten URL deutlich und einsehbar gemacht.

 

Leistungsumfang

 

Die cv Tennisschule erbringt ihre Leistung wie folgt:

 

in der Sommersaison

 

gelten folgende Bestimmungen für die Durchführung des Gruppentrainings im Kinder und Jugendtraining, das für die komplette Sommersaison angeboten wird:

 

- das Training wird grundsätzlich auf eigene Gefahr gebucht, d.h. bei Verhinderung des Trainingsteilnehmers am gebuchten Trainingstermin,  ganz gleich aus welchem Grund (bsp. Krankheit, Lustlosigkeit oder andere Termine) besteht keinerlei Ersatzanspruch.

- das Trainingsangebot basiert auf der Grundlage einer Freiluftveranstaltung (da keine Halle auf der Anlage installiert ist, können die Stunden nur bei regenfreiem Wetter erteilt werden) und unterliegt einer näher zu bestimmenden Regenregelung.

- Grundsätzlich besteht nach der Gruppeneinteilung und Rechnungsstellung keinerlei Anspruch auf Rückvergütung der Trainingsgebühr. Der Teilnehmer kann jederzeit eine Ersatzperson benennen. Sollte die cv Tennisschule den Platz an Dritte verkaufen können, bekommt der Teilnehmer den erzielten Betrag zurückerstattet.

- Es wird ein Familienrabatt gewährt. Das erste Kind zahlt den vollen Trainingsbeitrag, ab dem 2.-ten Kind gewährt die cv Tennisschule 10% Ermäßigung.

- sollte ein Trainingsteilnehmer seinen Trainingstermin nicht wahrnehmen können, so kann er diesen in einer anderen Gruppe – sofern freie Plätze vorhanden – nachholen.

- grundsätzlich geht das Angebot der cv Tennisschule bei einem Gruppentraining von 4 Personen aus. Sollten sich weniger Personen für einen Termin anmelden, werden die Kosten der Stunde (Trainerhonorar und Platzmiete) auf die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer aufgeteilt. Dies führt zu veränderten Kosten. Ausnahme: Eine Ausnahme bildet hier der Erwerb einer SparCard2010. In Besitz einer solchen Karte bekommt man eine Gruppentrainingsstunde (ab 2 Personen) immer zum Preis einer Gruppenstunde von 4 Personen – unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen.

 

Regenregelung:

- es besteht kein Anspruch auf die Verlegung des Trainings in eine Halle.

- bei Bedarf kann in eine Halle ausgewichen werden, wenn alle Teilnehmer ihr Einverständnis mit einer Hallennutzungsgebühr, die noch näher zu bezeichnen ist, geben.

- aufgrund der Anlagensituation (Tennisanlage ohne feste Halle), bestehen auf die beiden ersten ausfallenden Stunden wg. Regens keinerlei Ersatzansprüche. Weitere ausfallende Stunden wg. Regens werden an von der cv Tennisschule festgesetzten Tagen u. Stunden (meist sonntags oder in den Ferien) nachgeholt. Teilnehmer werden rechtzeitig (mindestens 8 Tage im voraus) über Nachholstunden informiert.

- Durch die Tennisschule angesetzte Nachholstunden sind verbindlich und können nicht wiederholt werden. Wer an den Stunden nicht teilnimmt, kann seinen Anspruch in freien Plätzen des regulären Gruppenunterrichts nachholen. Der Anspruch erlischt mit Beendigung der Sommersaison.

 

Es gelten folgende Bestimmungen für die Durchführung des Gruppen- oder Einzeltrainings im Kinder- und Jugendtraining, sowie im Erwachsenentraining, das für einzelne Stunden angeboten wird:

- gebuchte Stunden können 24 Stunden vor Spieltermin kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen, die danach bekannt gemacht werden, müssen die Stunden (sowohl Trainerhonorar als auch Platzmiete) bezahlt werden.

- bei Regen wird die Stunde auf einen anderen Termin verschoben. Die Stunde gilt aber weiterhin als vereinbart.

- jede vereinbarte Anzahl an Stunden, die unter der Anzahl der kompletten Saison liegt, gilt als einzeln vereinbarte Stundenzahl und unterliegt diesen Bedingungen.

 

In der Wintersaison

 

gelten folgende Bestimmungen für die Durchführung des Gruppentrainings im Kinder und Jugendtraining, das für die komplette Wintersaison angeboten wird:

 

- das Training wird grundsätzlich auf eigene Gefahr gebucht, d.h. bei Verhinderung des Trainingsteilnehmers am gebuchten Trainingstermin,  ganz gleich aus welchem Grund (bsp. Krankheit, Lustlosigkeit oder andere Termine) besteht keinerlei Ersatzanspruch.

- das Wintertraining wird in angemieteten Hallen angeboten. Die cv Tennisschule unterliegt der Platzordnung der Hallenbetreiber. Sollte aus einem von der cv Tennisschule nicht zu verantwortendem Grund, die Erbringung der Stunden nicht möglich sein, besteht für die cv Tennisschule kein Ersatzanspruch gegenüber den Trainingsteilnehmern.

- Grundsätzlich besteht nach der Gruppeneinteilung und Rechnungsstellung keinerlei Anspruch auf Rückvergütung der Trainingsgebühr. Der Teilnehmer kann jederzeit eine Ersatzperson benennen. Sollte die cv Tennisschule den Platz an Dritte verkaufen können, bekommt der Teilnehmer den erzielten Betrag zurückerstattet.

- sollte ein Trainingsteilnehmer seinen Trainingstermin nicht wahrnehmen können, so kann er diesen in einer anderen Gruppe – sofern freie Plätze vorhanden – nachholen.

 

Zahlungsbedingungen

 

- Alle Trainingsangebote, die von der cv Tennisschule vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Trainingsteilnehmer sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

- Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch die cv Tennisschule. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gruppeneinteilung und Festlegung einer Gruppe auf einen bestimmten Termin. Die cv Tennisschule behält sich vor, Zahlung mittels Vorkasse, Lastschriftverfahren oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen.

- Rechnungen sind mit Zugang beim Teilnehmer ohne Abzug innerhalb einer Woche fällig.

- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die cv Tennisschule über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Falle von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto der cv Tennisschule.

- bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über einmaliger, erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung ist die cv Tennisschule berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. von ihm zurück zu treten.

 

Verpflichtungen der cv Tennisschule

 

- die cv Tennisschule ist verpflichtet, die verkauften Trainingseinheiten zu gewährleisten und für entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal zu sorgen. Die Trainingseinheiten werden durch lizenzierte Trainer oder Trainer, die eine Fortbildung bei der cv Tennisschule absolviert haben, abgehalten.

- sollte eine Stunde durch die Absage der cv Tennisschule nicht gegeben werden, wird diese im Laufe der jeweiligen Saison nachgeholt. Der durch die cv Tennisschule festgesetzte Termin gilt dann als verbindlich. Teilnehmer, die daran nicht teilnehmen können, können ihren Anspruch auf Unterricht in einer anderen Gruppe realisieren.

 

Schlussbestimmungen

 

- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

- Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz der cv Tennisschule.

- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.