Allgemeine
Geschäftsbedingungen
cv Tennisschule
Chiemgaustr.
201
81549
München
http://www.cv-tennisschule.de/
Geltungsbereich
Diese
allgemeinen Vertragsbestimmungen regeln das Trainingsangebot und die Durchführung
von Trainingsstunden, sowie andere Dienstleistungen der cv Tennisschule.
Abweichungen
von diesen Vertragsbestimmungen zum Zeitpunkt der Anmeldung sind nur wirksam,
wenn sie im Anmeldeformular selbst vereinbart werden.
Freie
Mitarbeiter des Auftragsnehmers sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu
treffen.
Angebote und
Preise
Die
Angebote der cv
Tennisschule sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst
durch schriftliche Anmeldung oder durch Ausführung der Dienstleistung der cv Tennisschule
zustande.
Die
Preise werden saisonal in einer gesonderten Tabelle auf der oben genannten URL deutlich
und einsehbar gemacht.
Leistungsumfang
Die
cv
Tennisschule erbringt ihre Leistung wie folgt:
in der Sommersaison
gelten
folgende Bestimmungen für die Durchführung des Gruppentrainings im Kinder und
Jugendtraining, das für die komplette Sommersaison angeboten wird:
- das Training wird grundsätzlich
auf eigene Gefahr gebucht, d.h. bei Verhinderung des Trainingsteilnehmers am
gebuchten Trainingstermin, ganz gleich
aus welchem Grund (bsp. Krankheit, Lustlosigkeit oder
andere Termine) besteht keinerlei Ersatzanspruch.
- das Trainingsangebot basiert auf
der Grundlage einer Freiluftveranstaltung (da keine Halle auf der Anlage installiert
ist, können die Stunden nur bei regenfreiem Wetter erteilt werden) und unterliegt
einer näher zu bestimmenden Regenregelung.
- Grundsätzlich besteht nach der
Gruppeneinteilung und Rechnungsstellung keinerlei Anspruch auf Rückvergütung
der Trainingsgebühr. Der Teilnehmer kann jederzeit eine Ersatzperson benennen.
Sollte die cv
Tennisschule den Platz an Dritte verkaufen können, bekommt der Teilnehmer den
erzielten Betrag zurückerstattet.
- Es wird ein Familienrabatt
gewährt. Das erste Kind zahlt den vollen Trainingsbeitrag, ab dem 2.-ten Kind
gewährt die cv
Tennisschule 10% Ermäßigung.
- sollte ein Trainingsteilnehmer
seinen Trainingstermin nicht wahrnehmen können, so kann er diesen in einer
anderen Gruppe – sofern freie Plätze vorhanden – nachholen.
- grundsätzlich geht das Angebot der
cv
Tennisschule bei einem Gruppentraining von 4 Personen aus. Sollten sich weniger
Personen für einen Termin anmelden, werden die Kosten der Stunde
(Trainerhonorar und Platzmiete) auf die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer
aufgeteilt. Dies führt zu veränderten Kosten. Ausnahme: Eine Ausnahme
bildet hier der Erwerb einer SparCard2010.
In Besitz einer solchen Karte bekommt man eine Gruppentrainingsstunde (ab 2
Personen) immer zum Preis einer Gruppenstunde von 4 Personen – unabhängig von
der Anzahl der teilnehmenden Personen.
Regenregelung:
- es besteht kein Anspruch auf die
Verlegung des Trainings in eine Halle.
- bei Bedarf kann in eine Halle
ausgewichen werden, wenn alle Teilnehmer ihr Einverständnis mit einer
Hallennutzungsgebühr, die noch näher zu bezeichnen ist, geben.
- aufgrund der Anlagensituation
(Tennisanlage ohne feste Halle), bestehen auf die beiden ersten ausfallenden
Stunden wg. Regens keinerlei Ersatzansprüche. Weitere ausfallende Stunden wg.
Regens werden an von der cv
Tennisschule festgesetzten Tagen u. Stunden (meist sonntags oder in den Ferien)
nachgeholt. Teilnehmer werden rechtzeitig (mindestens 8 Tage im voraus) über Nachholstunden informiert.
- Durch die Tennisschule angesetzte
Nachholstunden sind verbindlich und können nicht wiederholt werden. Wer an den
Stunden nicht teilnimmt, kann seinen Anspruch in freien Plätzen des regulären
Gruppenunterrichts nachholen. Der Anspruch erlischt mit Beendigung der
Sommersaison.
Es gelten folgende Bestimmungen für
die Durchführung des Gruppen- oder Einzeltrainings im Kinder- und
Jugendtraining, sowie im Erwachsenentraining, das für einzelne Stunden
angeboten wird:
- gebuchte Stunden können 24 Stunden
vor Spieltermin kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen, die danach bekannt
gemacht werden, müssen die Stunden (sowohl Trainerhonorar als auch Platzmiete)
bezahlt werden.
- bei Regen wird die Stunde auf
einen anderen Termin verschoben. Die Stunde gilt aber weiterhin als vereinbart.
- jede vereinbarte Anzahl an
Stunden, die unter der Anzahl der kompletten Saison liegt, gilt als einzeln
vereinbarte Stundenzahl und unterliegt diesen Bedingungen.
In der Wintersaison
gelten
folgende Bestimmungen für die Durchführung des Gruppentrainings im Kinder und
Jugendtraining, das für die komplette Wintersaison angeboten wird:
- das Training wird grundsätzlich
auf eigene Gefahr gebucht, d.h. bei Verhinderung des Trainingsteilnehmers am
gebuchten Trainingstermin, ganz gleich
aus welchem Grund (bsp. Krankheit, Lustlosigkeit oder
andere Termine) besteht keinerlei Ersatzanspruch.
- das Wintertraining wird in
angemieteten Hallen angeboten. Die cv Tennisschule unterliegt der
Platzordnung der Hallenbetreiber. Sollte aus einem von der cv Tennisschule nicht zu verantwortendem
Grund, die Erbringung der Stunden nicht möglich sein, besteht für die cv Tennisschule
kein Ersatzanspruch gegenüber den Trainingsteilnehmern.
- Grundsätzlich besteht nach der
Gruppeneinteilung und Rechnungsstellung keinerlei Anspruch auf Rückvergütung
der Trainingsgebühr. Der Teilnehmer kann jederzeit eine Ersatzperson benennen.
Sollte die cv
Tennisschule den Platz an Dritte verkaufen können, bekommt der Teilnehmer den
erzielten Betrag zurückerstattet.
- sollte ein Trainingsteilnehmer
seinen Trainingstermin nicht wahrnehmen können, so kann er diesen in einer
anderen Gruppe – sofern freie Plätze vorhanden – nachholen.
Zahlungsbedingungen
-
Alle Trainingsangebote, die von der cv Tennisschule vereinbarungsgemäß zur Verfügung
gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Trainingsteilnehmer sie
nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender
Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
-
Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch die cv Tennisschule. Die Rechnungsstellung
erfolgt nach der Gruppeneinteilung und Festlegung einer Gruppe auf einen
bestimmten Termin. Die cv
Tennisschule behält sich vor, Zahlung mittels Vorkasse, Lastschriftverfahren
oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen.
-
Rechnungen sind mit Zugang beim Teilnehmer ohne Abzug innerhalb einer Woche
fällig.
-
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die cv Tennisschule über den Betrag verfügen
kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden
ist; im Falle von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto der cv Tennisschule.
-
bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über einmaliger, erfolgloser
Mahnung mit angemessener Fristsetzung ist die cv Tennisschule berechtigt, sämtliche
offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu
kündigen bzw. von ihm zurück zu treten.
Verpflichtungen der cv Tennisschule
-
die cv
Tennisschule ist verpflichtet, die verkauften Trainingseinheiten zu
gewährleisten und für entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal zu sorgen. Die
Trainingseinheiten werden durch lizenzierte Trainer oder Trainer, die eine
Fortbildung bei der cv
Tennisschule absolviert haben, abgehalten.
-
sollte eine Stunde durch die Absage der cv Tennisschule nicht gegeben werden,
wird diese im Laufe der jeweiligen Saison nachgeholt. Der durch die cv Tennisschule
festgesetzte Termin gilt dann als verbindlich. Teilnehmer, die daran nicht
teilnehmen können, können ihren Anspruch auf Unterricht in einer anderen Gruppe
realisieren.
Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dieser
Vereinbarung der Sitz der cv
Tennisschule.
-
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.